Die Ausbildung – Der Start ins Berufsleben. Junge Menschen, die ihre Schulzeit hinter sich gebracht haben, möchten meistens eine Ausbildung machen. Hierfür müssen sie sich aberzunächst einmal für eine Ausbildungsstelle bewerben.
Was muss bei der Bewerbung beachtet werden?
Dazu müssen die Bewerbung und der Lebenslauf geschrieben werden, aber auch ein aktuelles Lichtbild sollte bei den Bewerbungsunterlagen zugefügt werden. Des Weiteren sollte genau überlegt werden, welcher Ausbildungsberuf angestrebt wird. Die meisten Firmen und Betriebe die Auszubildende suchen, laden die Bewerber entweder zu einem Eignungstest oder ein Bewerbungsgespräch ein.
Beginn einer Ausbildung
Die meisten Ausbildungen gehen über zwei oder drei Jahre. Am Anfang der Ausbildung wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag von beiden Parteien unterschrieben. Hat der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss der gesetzliche Vormund diesen Vertrag mit unterzeichnen. Je nach Ausbildungsbranche muss der Auszubildende ein- bis zweimal in der Woche die Berufsschule besuchen. Jedoch kann auch die Ausbildung an einer staatlichen Schule, die ausbildet, absolviert werden. Hier lernt er neben den praktischen Arbeiten alles, was er auch in der Theorie wissen muss, um die Ausbildung mit der Prüfung abschließen zu können. Der Berufsschulunterricht ist Pflicht für den Auszubildenden, dieser muss regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Doch jedem Auszubildenden steht auch Urlaub zu. Der Betrieb muss dem Auszubildenden diesen Urlaub in den gesetzlich geregelten Ferien gewähren. Auch werden in vielen Berufen Zwischenprüfungen durchgeführt. Ist der Auszubildende besonders gut in seiner Ausbildungsbranche, so kann er auch mit seinem Ausbildungsbetrieb beantragen, dass er oder sie die Abschlussprüfung vorziehen kann.
Abschluss
Die Abschlussprüfung selbst wird immer vor der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer absolviert. Die Ausbildung endet dann mit der mündlichen, schriftlichen und auch mit der praktischen Prüfung. Bei bestandener Prüfung stellt die Kammer das Abschlusszeugnis aus. Auch Auszubildende können von dem Ausbildungsbetrieb ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen. Mit diesen Dokumenten kann sich der Auszubildende, der erfolgreich seine Prüfung bestanden hat, weiter bewerben. Die meisten Betriebe ziehen bei der Einstellung Menschen vor, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.